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   Blower-Door Messung nach DIN EN 13829  im Sinne der Energieeinsparverordnung.

Blowtest 3000Messprinzip Blower-Door  an der Baustelle

 Mit dem Blower-Door-Test lässt sich die Luftdichtheit von Gebäuden zuverlässig messen, Leckagen bereits während der Bauphase feststellen und nach der Beseitigung der Schwachstellen die Qualität aller Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäudehülle begutachten und dokumentieren.

Es wird dabei ermittelt wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einem bestimmten Unterdruck (i.d.R. 50 Pascal, entspricht einem Winddruck von ca. 4-5 Beaufort) pro Stunde ausgetauscht wird.

Um diesen Differenzdruck aufzubauen wird in den Rahmen eines Fensters (nicht Haustür, da diese auch ggf. Undichtigkeit aufweist) die sogenannte BlowerDoor eingesetzt. Diese besteht aus einem individuell anpassbaren Aluminiumrahmen, der mit einer luftdichten Nylonplane bespannt ist. In einer Öffnung der Plane sitzt ein Ventilator mit elektonischer Drehzahlregelung. Messstellen zur Ermittlung des Außen- und Innendrucks und des Druckabfalls in der Ventilatoreinlaufdüse vervollständigen den Messaufbau.

Um nun eine gewünschte Druckdifferenz zwischen Gebäudeinnen- und Außenseite aufrecht zu erhalten, muss der Ventilator einen bestimmten Volumenstrom aus dem Gebäude "saugen", dieser entspricht dem Leckagevolumenstrom der an sämtlichen Fehlstellen von außen in das Gebäude einströmt. Der Quotient aus dem gemessenen Volumenstrom und dem beheizten Gebäudevolumen wird als Luftwechselrate n bezeichnet. Unsere Messtechnik überprüft das Gebäude mit Unter- und Überdruck und kann somit viel genauer als die marktüblichen Messgeräte den n-Wert ermitteln.

 Die DIN EN 13829 unterscheidet zwei Arten der Messung:

Gebäudedichtheitsprüfung - Typ A

  • Gebäude wird im Nutzungszustand (bezugsfertig) einer Dichtheitsprüfung unterzogen
  • Die energetische Qualität wird ermittelt
  • Nachträgliche Abdichtungen können hierbei nur noch schlecht durchgeführt werden

Gebäudedichtheitsprüfung - Typ B

  • Gebäude wird vor der Ausbauphase (Innenverkleidung ist noch nicht installiert) einer Dichtheitsprüfung unterzogen
  • Die Qualität der Gebäudehülle soll untersucht werden
  • Nachträgliche Abdichtungen können noch durchgeführt werden


Gründe für eine Dichte Gebäudehülle

  • Rechtlich vorgeschrieben §6 EnEV 2007
  • Vermeidung des Feuchteertrags in die Konstruktion und damit verbundenen Fäulnis und Schimmelbildung
  • Erhaltung des Dämmwertes in der Gebäudehülle (eine Fuge von 1mm breite und 1m länge verringert den Dämmwert der betroffenen Bauteilfläche um 35 bis 65%)
  • Vermeidung von unangenehmer Zugluft
  • Verhinderung des Eintrages von Luftschadstoffen in die Raumluft
  • Verbesserung des Schallschutzes durch Ausschaltung des Luftschalls
  • Erhöhung der Effektivität von Abluftanlagen
  • Verringerung des Gefahr der Brandübertragung und Verhinderung von Rauchgaseintrag


Luftdichtigkeit in der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung)

§ 6
Dichtheit, Mindestluftwechsel

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, sind die Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 2 einzuhalten.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Anlage 4 (zu § 6)

Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel


1. Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster

Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1

Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern,

Fenstertüren und Dachflächenfenstern

 

Zeile

Zeile Anzahl der Vollgeschosse
des Gebäudes

Klasse der Fugendurchlässigkeit nach
DIN EN 12 207-1 : 2000-06

1

bis zu 2

2

2

mehr als 2

3



2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden

 

  • ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h -1 und
  • mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5h -1

nicht überschreiten.

Die Messung wird mit der neusten Messtechnik durchgeführt.
Fragen Sie uns, wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot für Ihr Gebäude.
VGB VermittlungsGesellschaft für das Baugewerbe  | Mail: info(at)bau-vermittlung.de